Vergabepolitik

Die Kunstwerke aus der Sammlung der Gottfried Keller-Stiftung sind zu ihrem grössten Teil in den Kunstmuseen und Historischen Museen der Schweiz deponiert. Einzelne Werke befinden sich auch an den Orten, für die sie einst geschaffen wurden. Aktuell beherbergen rund 110 Museen und andere Institutionen in 23 Kantonen Dauerleihgaben der GKS.
Über die Platzierung der Leihgaben entscheidet die Eidgenössische Kommission der Gottfried Keller-Stiftung. Dabei müssen auf Seiten der leihnehmenden Institution folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die Institution wird zu einem überwiegenden Teil von der öffentlichen Hand finanziert;
  • ihre Sammlung ist von Bedeutung, öffentlich zugänglich und wird nach hohen konservatorischen Standards betreut;
  • mit der Vergabe des Kunstwerkes wird eine wichtige Ergänzung des bestehenden Sammlungsbestandes oder vorhandenen Kontextes geleistet;
  • die Institution verpflichtet sich zur Einhaltung der „Ethischen Richtlinien für Museen" des Internationalen Museumsrats ICOM sowie der „Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden" von 1998.

In Ausnahmefällen kann die Kommission auch eine Institution mit geringeren konservatorischen Standards berücksichtigen, sofern sich eine Ausleihe durch die besondere Funktion oder Geschichte der Institution rechtfertigt, namentlich bei Klöstern oder Kirchen. In diesen Fällen muss eine fachgerechte konservatorische Betreuung durch Dritte sichergestellt sein. Die Einzelheiten des Leihverhältnisses werden in den Leihverträgen zwischen den Kunstsammlungen des Bundes und den Leihnehmern geregelt.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Kunstsammlungen des Bundes
Gottfried Keller-Stiftung
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 46 38271
E-Mail

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