Ankaufsvorschläge
Die Eidgenössische Kommission der Gottfried Keller-Stiftung erwirbt für die Eidgenossenschaft bedeutende Werke der bildenden Kunst mit Bezug zur Schweizer Kunst- und Sammlungsgeschichte. Zeitgenössische Kunst findet, dem Wunsch der Stifterin entsprechend, nur ausnahmsweise Berücksichtigung. Seit 2012 wird der Ankaufsetat über den Ertrag des Stiftungsvermögens hinaus mit einem jährlichen Subventionsbeitrag der Eidgenossenschaft ergänzt; er beträgt aktuell 260 000 CHF. Die Ankäufe gehen in den Sammlungsbestand der Gottfried Keller-Stiftung ein und sind Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie werden als Dauerleihgaben in Schweizer Museen deponiert.
Schweizer Museen können dem Sekretariat dokumentierte Ankaufsvorschläge einreichen. Die Eingaben sollten in elektronischer Form übermittelt werden und die folgenden Dokumente umfassen: Eine Beschreibung und kunsthistorische Würdigung des Werkes, ein vollständiges Provenienzverzeichnis inkl. Quellenangaben, die Nennung der Verkäufer und den Kaufpreis, eine Abbildung in hoher Auflösung, einen aktuellen Zustandsbericht zum Werk sowie eine Erläuterung zum Sammlungskonzept der Institution und zur Frage, in welcher Form ein Ankauf die bestehende Sammlung bereichert. Die Kommission berät die Vorschläge in der Regel an ihren Sitzungen im Februar und September. Dringliche Anfragen werden aber auch kurzfristig unter dem Jahr entgegen genommen und nach Möglichkeit behandelt.
Bundesamt für Kultur
Gottfried Keller-Stiftung
Hallwylstrasse 15
3003 Bern



